Bisher wurde der erste Band des Werkverzeichnisses des Künstlers Erwin Johannes Bowien (1899-1972) herausgegeben. Dieses Werkverzeichnis kann im Onlineshop von Munich Art Management erworben werden. Neu entdeckte Werke können nur dann zweifelsfrei zugeordnet werden, wenn ein Werkverzeichniseintrag oder eine Comite–Authentifizierung vorliegt. Um die Authentizität neu entdeckter Arbeiten eines dieser drei Künstler feststellen zu lassen, sind diese dem zuständigen Comite der Künstlerkolonie Schwarzes Haus bei Munich Art Management zur Vorstellung zu bringen. Munich Art Management wird in Abstimmung mit den Inhabern der Urheberrechte der betroffenen Künstler kostenpflichtige Besichtigungstermine, für die bislang unautorisierten Kunstwerke, durch ausgewählte Experten veranlassen. Die Werke werden dann auf Echtheit begutachtet und es wird überprüft, ob diese bereits im Werkkatalog aufgenommen wurden. Das Gremium – mandatiert von den Inhabern der Urheberrechte – entscheidet als höchste Instanz über die Neuaufnahme von bisher unbekannten Gemälden, Papierarbeiten und sonstigen Objekten in das Werkverzeichnis der Künstler.
Die Arbeiten müssen im Original vorliegen, denn nur Werke, die physisch vorliegen, können von den Experten final begutachtet werden. Das Einreichen von Ergebnissen aus vorangegangenen Kunsthistorischen Gutachten ist willkommen, ist aber für die letztendliche Beurteilung nicht bindend. Die Entscheidung des Gremiums ist endgültig. Bei positivem Bescheid wird das Werk in dem jeweiligen Werkverzeichnis offiziell aufgenommen und erhält eine Werkverzeichnisnummer. Gilt das Kunstwerk nicht als Original, kann es nicht als Werk oben aufgeführter Künstler zum Verkauf angeboten werden. Derzeit sind zum Beispiel viele Werke auf dem Kunstmarkt aufgetaucht, die der Künstlerin Bettina Heinen-Ayech fälschlicherweise zugeordnet wurden und unwissentlich oder in möglicherweise unredlicher Absicht als Originale der Künstlerin angeboten und veräußert wurden und werden.